Erste Maßnahme
Zugang sichern
Waffen, Munition und Zubehör am Fundort belassen und vor dem Zugriff unbefugter Personen schützen.
Ankauf gebrauchter Waffen und Waffennachlässe
Waffenhandel Göttingen unterstützt Privatpersonen und Angehörige bei Sichtung, Bewertung und geregelter Übernahme einzelner Waffen, Konvolute und vollständiger Sammlungen.
Für die Erstaufnahme genügen Angaben zu Anlass, Standort, ungefährem Umfang und vorhandenen Unterlagen. Bitte nehmen Sie vor einem Besuch Kontakt auf.
Nachlass und Erbabwicklung
Ein Waffenfund kann Fragen zum sicheren Umgang, zu Meldungen und zu gesetzlichen Fristen aufwerfen. Die folgenden Hinweise dienen der ersten Orientierung.
Erste Maßnahme
Waffen, Munition und Zubehör am Fundort belassen und vor dem Zugriff unbefugter Personen schützen.
Unterlagen
Waffenbesitzkarten, Rechnungen, Bestandslisten und behördliche Schreiben separat bereithalten.
Zu vermeiden
Waffen nicht entladen, zerlegen, testen oder ohne vorherige Abstimmung transportieren.
Erstaufnahme
Anlass, Standort, ungefähren Umfang und vorhandene Unterlagen telefonisch oder über das Anfrageformular mitteilen.
Bei tatsächlicher Inbesitznahme erlaubnispflichtiger Waffen oder Munition sind die gesetzlichen Anzeigepflichten zu beachten. Maßgeblich bleiben die konkrete Situation und die Auskunft der zuständigen Waffenbehörde.
Vorgehensweise
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Bestand, den vorhandenen Unterlagen und der rechtlichen Einordnung.
Sie übermitteln Angaben zum Anlass, Standort, ungefähren Umfang und zu vorhandenen Unterlagen.
Berücksichtigt werden technischer Zustand, Funktionsfähigkeit, Sammler- oder Gebrauchswert, Marktnachfrage und rechtliche Einordnung.
Je nach Bestand kommen Ankauf, vollständige Übernahme oder Verkauf im Auftrag infrage. Die vereinbarten behördlichen Schritte werden nachvollziehbar abgestimmt.
Ratgeber Waffennachlass
Der ausführliche Ratgeber ordnet Fristen, Waffenbesitzkarte, Aufbewahrung, Munition, Bewertung und regionale Zuständigkeiten in klar getrennten Themen ein.
Sofort orientieren
Was unmittelbar wichtig ist und was zunächst unverändert bleiben sollte.
Fristen
Die unterschiedlichen Pflichten und Zeitpunkte verständlich eingeordnet.
Entscheidung
Unterlagen, Berechtigung und geordnete Überlassung realistisch vorbereiten.
Region
Zuständigkeiten für Göttingen, Kassel, Harz, Eichsfeld und das Umland prüfen.
Persönliche Rücksprache
Für die Erstaufnahme sind keine Fachkenntnisse erforderlich. Sie erreichen uns telefonisch oder über das geschützte Anfrageformular.
Angefragt werden können einzelne Gebrauchtwaffen, größere Konvolute, vollständige Sammlungen und Waffen aus einem Nachlass. Die Möglichkeiten werden für den konkreten Bestand geprüft.
Häufige Fragen
Weitere Hinweise zu Erbfällen, Bewertung und Übergabe finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten.
Angefragt werden können einzelne Gebrauchtwaffen, größere Konvolute, vollständige Sammlungen und Waffen aus einem Nachlass.
Berücksichtigt werden insbesondere Zustand und Funktionsfähigkeit, Sammler- oder Gebrauchswert, aktuelle Marktnachfrage und rechtliche Einordnung.
Das notwendige Vorgehen wird für den jeweiligen Fall abgestimmt. Im Rahmen der vereinbarten Abwicklung unterstützt Waffenhandel Göttingen auch bei den erforderlichen Meldungen und Formalitäten.