Standort und Umfang
Postleitzahl, Ort und eine grobe Beschreibung der Menge.
Strukturiert und persönlich
Der Ablauf richtet sich nach Bestand, Unterlagen, Aufbewahrungsort und rechtlicher Situation. Von der ersten Abstimmung über die Vor-Ort-Sichtung und Bewertung bis zur gewählten Form der Verwertung begleiten wir jeden Schritt nachvollziehbar.
Kontaktaufnahme
Nennen Sie Ort, Anlass, ungefähren Umfang und vorhandene Unterlagen. Fachbegriffe oder vollständige Listen sind für das erste Gespräch nicht erforderlich. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail.
Abstimmung
Wir besprechen, welche Angaben für die fachliche und rechtliche Einordnung noch benötigt werden. Falls Bilder sinnvoll sind, stimmen wir zuvor einen geeigneten Übermittlungsweg ab. Sensible Daten und Seriennummern senden Sie bitte nicht unaufgefordert per E-Mail.
Sichtung und Bewertung
Eine Vor-Ort-Sichtung ermöglicht die gemeinsame Erfassung von Waffen, Munition, Zubehör und zugehörigen Dokumenten. Termin und Vorgehen werden vorab abgestimmt; transportieren Sie nichts unangekündigt zum Betrieb.
Verwertungsform
Nach der Bewertung besprechen wir, ob ein Ankauf, eine vollständige Übernahme oder ein Verkauf im Auftrag in Betracht kommt. Grundlage sind der geprüfte Bestand und die rechtlichen Voraussetzungen des Einzelfalls.
Formale Abwicklung
Die Übergabe erfolgt nur bei vorliegender Berechtigung. Erforderliche Anzeigen, Eintragungen und weitere Verfahrensschritte stimmen wir mit den Beteiligten und, soweit erforderlich, mit der zuständigen Waffenbehörde ab.
Was Sie vorbereiten können
Postleitzahl, Ort und eine grobe Beschreibung der Menge.
Ob WBK, Erbnachweis, Rechnungen oder Listen auffindbar sind.
Gewünschter Kontaktweg und Zeitfenster für eine Rückmeldung.
Bitte öffnen, sortieren oder bewegen Sie unbekannte Gegenstände nicht eigens für die Anfrage. Hilfreich sind die Ratgeber Nachlassinventar ohne Handhabung vorbereiten und Ankauf eines Waffennachlasses vorbereiten.
Leistungsumfang
Welche Leistungen im Einzelfall erforderlich sind, klären wir vor einer Beauftragung. Dazu können die Vor-Ort-Sichtung, die fachliche Bewertung, die behördliche Abstimmung und die formale Abwicklung gehören.
Bei Erbfällen
Eine Anfrage bei Waffenhandel Göttingen ersetzt keine Anzeige oder Antragstellung bei der zuständigen Waffenbehörde. Informationen zum Erbfall finden Sie unter Waffen geerbt – was tun?. Offizielle Grundlagen bieten § 20 WaffG, § 34 WaffG, § 36 WaffG und § 37c WaffG.
Erste Abstimmung
Ort, Umfang und vorhandene Unterlagen genügen für die erste Einordnung.