Anfragen zu Waffennachlässen und gebrauchten Waffen0551 90049381

Ein Service von Waffenhandel Göttingen · Persönlich erreichbar in Göttingen

Waffenhandel in Göttingen

Über Waffenhandel Göttingen

Anbieter dieser Website ist BST Göttingen. Unter Waffenhandel Göttingen werden Beratung sowie An-/Verkauf gebrauchter Waffen und Anfragen zu Waffennachlässen angeboten. Ansprechpartner: Jan Olfenbüttel.

Ihr Ansprechpartner

Jan Olfenbüttel

Jan Olfenbüttel ist Ihr Ansprechpartner für gebrauchte Waffen, Waffensammlungen und Nachlässe. Für eine erste Einschätzung reichen wenige Angaben zu Anlass, Ort und ungefährem Umfang des Bestands.

Bitte nehmen Sie vor einem Besuch telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.

Leistungen für Waffennachlässe

Sichtung, Bewertung und geregelte Abwicklung

Sichtung und Bewertung

Bestände können fachlich erfasst und bewertet werden. Eine Sichtung vor Ort wird abhängig von Standort, Umfang und rechtlichen Voraussetzungen individuell abgestimmt.

Ankauf und Verwertung

Je nach Bestand kommen der Ankauf einzelner Positionen, die vollständige Übernahme oder ein Verkauf im Auftrag infrage.

Formale Abwicklung

Erforderliche Nachweise, Übergaben und Meldungen werden geordnet vorbereitet und bei Bedarf mit der zuständigen Waffenbehörde abgestimmt.

Fachhandel und Qualifikation

Weitere Angebote

Jagd- und Sportwaffen

Fachliche Beratung sowie An- und Verkauf von Jagd- und Sportwaffen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.

Sach- und Fachkunde

Zum Angebot gehören Schulungen zur Waffensachkunde nach § 7 WaffG und die Vorbereitung auf die Fachkunde im Waffenhandel nach §§ 21 und 22 WaffG.

VDB-Mitgliedschaft

Waffenhandel Göttingen ist Mitglied im Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB).

Einzelfallprüfung

Behördliche Entscheidungen bleiben maßgeblich

Welche Gegenstände angekauft und wie sie übergeben werden können, hängt vom konkreten Bestand und den rechtlichen Voraussetzungen ab. Verbindliche Entscheidungen zu Erlaubnissen, Eintragungen und behördlichen Verfahren trifft die zuständige Waffenbehörde. Eine individuelle Rechtsberatung ist damit nicht verbunden; entscheidend bleibt der konkrete Einzelfall.

Direkter Kontakt

Ihren Waffennachlass persönlich besprechen

Für den Erstkontakt reichen Ort, Anlass und eine grobe Beschreibung des Bestands.

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