Anfragen zu Waffennachlässen und gebrauchten Waffen0551 90049381

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Einzelstücke und Bestände

Jagd- und Sportwaffen prüfen und verkaufen

Angefragt werden können einzelne gebrauchte Waffen, Jagdnachlässe und größere Bestände aus dem Schießsport. Nach der Erstaufnahme wird geklärt, ob eine fachliche Sichtung, Bewertung und geregelte Übernahme möglich ist.

Erstaufnahme

Fachkenntnisse sind für die erste Anfrage nicht erforderlich

Sie müssen Bezeichnungen, Kaliber oder technische Details nicht selbst bestimmen. Nennen Sie den Standort, die ungefähre Anzahl und ob Dokumente vorhanden sind. Die fachliche Einordnung erfolgt im Rahmen der abgestimmten Sichtung.

Transportieren Sie Waffen oder Munition nicht ohne vorherige Abstimmung und bringen Sie den Bestand nicht unangekündigt vorbei. Hinweise für Erbfälle finden Sie auf Waffen geerbt – was tun?.

Mögliche Anfragen

Welche Bestände geprüft werden können

Jagdwaffen

Gebrauchte Langwaffen und dazugehörige Unterlagen aus privatem Besitz oder einem Jagdnachlass.

Sportwaffen

Einzelstücke oder zusammengehörige Bestände aus dem Schießsport, jeweils nach Berechtigungsprüfung.

Kurz- und Langwaffen

Verschiedene Bauarten werden zunächst anhand der vorhandenen Dokumentation und einer fachlichen Sichtung eingeordnet.

Ältere Stücke

Alter allein bestimmt weder Wert noch rechtlichen Status. Beides muss separat geprüft werden.

Optiken

Zielfernrohre, Ferngläser und passende Montagen können beim Bestand dokumentiert werden; eine allgemeine Ankaufszusage besteht hierfür nicht.

Zubehör und Munition

Hierfür besteht keine allgemeine Ankaufszusage. Für Munition gelten zudem eigene rechtliche Voraussetzungen.

Mehr dazu

Einordnung statt Pauschalpreis

Faktoren für die Bewertung

01

Identität

Hersteller, Modell, Ausführung und belegbare Besonderheiten.

02

Erhaltung

Zustand, Vollständigkeit und nachvollziehbare Änderungen.

03

Dokumentation

Eintragungen, Rechnungen, Zubehör und weitere Nachweise.

04

Verwertbarkeit

Rechtliche Übertragbarkeit und aktuelle Nachfrage.

Eine Preisangabe und der Umfang einer möglichen Übernahme können erst nach der fachlichen und rechtlichen Prüfung bestimmt werden. Für ererbte Bestände stehen getrennte Informationen zu Jagdwaffen und Sportwaffen bereit.

Abwicklung

Jeder Bestand wird einzeln abgestimmt

  1. Erstaufnahme

    Ort, Umfang, Anlass und vorhandene Unterlagen nennen.

  2. Sichtung

    Unterlagen und Bestand fachlich prüfen.

  3. Vorgehen

    Je nach Bestand Ankauf, vollständige Übernahme oder Verkauf im Auftrag abstimmen.

  4. Übergabe

    Die formale Abwicklung erfolgt berechtigt und nachvollziehbar dokumentiert.

Offizielle Grundlage

Rechtliche Voraussetzungen vor der Übergabe prüfen

Waffen und Munition dürfen gemäß § 34 WaffG nur an Berechtigte überlassen werden. Vorgaben zur Aufbewahrung enthält § 36 WaffG. Bei einem Nachlass sind außerdem die besonderen Regeln des § 20 WaffG und die Anzeige nach § 37c WaffG zu beachten. Im Zweifel entscheidet die zuständige Waffenbehörde.

Bestand anfragen

Beginnen Sie mit wenigen Angaben

Eine grobe Anzahl, der Ort und vorhandene Unterlagen genügen für den Erstkontakt.

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