Anfragen zu Waffennachlässen und gebrauchten Waffen0551 90049381

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Sichtung, Bewertung und Abwicklung

Waffennachlass fachlich prüfen und abwickeln

Ein Nachlass kann einzelne Waffen, Munition, Optiken, Unterlagen und vollständige Sammlungen umfassen. Nach einer Erstaufnahme wird geprüft, welche fachliche Sichtung und welche Form der geregelten Abwicklung für den konkreten Bestand möglich sind.

Ob ein Ankauf möglich ist, wird für jeden Bestand fachlich und rechtlich im Einzelfall geprüft.

Erstprüfung

Erforderliche Angaben für die erste Anfrage

Sie müssen den Bestand weder fachlich benennen noch vorsortieren. Für die Erstaufnahme genügen der Anlass, der Standort, eine ungefähre Anzahl und der Hinweis, ob Unterlagen vorhanden sind. Die Übermittlung weiterer Angaben oder Fotos kann anschließend telefonisch oder per E-Mail abgestimmt werden.

Vor jeder Übernahme werden Art, Zustand, rechtlicher Status und vorhandene Nachweise geprüft. Ein Ankauf kann deshalb erst nach der Sichtung bestätigt werden.

Mögliche Bestandteile

Bestandteile eines Waffennachlasses

Einzelne Erbwaffen

Kurzwaffen, Langwaffen sowie ältere oder sammelwürdige Stücke – jeweils erst nach rechtlicher und fachlicher Prüfung.

Komplette Sammlungen

Zusammengehörige Bestände mit Inventarlisten, Nachweisen und ergänzenden Unterlagen.

Zur Sammlungsseite

Jagd- und Sportwaffen

Bestände von Jägern oder Sportschützen einschließlich vorhandener Dokumentation.

Mehr erfahren

Munition

Munition wird separat rechtlich eingeordnet. Eine allgemeine Ankaufszusage besteht hierfür nicht; das weitere Vorgehen wird gesondert abgestimmt.

Hinweise zu Munition

Optiken und Zubehör

Zum Beispiel Zielfernrohre, Ferngläser, Koffer oder weitere Gegenstände mit Bezug zum Bestand.

Aufbewahrungslösungen

Tresore oder Schränke können beim Erstkontakt genannt werden. Eine allgemeine Ankaufs- oder Übernahmezusage besteht hierfür nicht.

Bewertung

Grundlagen der fachlichen Bewertung

01

Bestand

Hersteller, Modell, Ausführung und Vollständigkeit werden fachlich aufgenommen.

02

Zustand

Erhaltungszustand, nachvollziehbare Veränderungen und erkennbare Mängel fließen ein.

03

Unterlagen

Herkunftsnachweise, Zubehör und vorhandene Dokumentation können relevant sein.

04

Marktlage

Nachfrage und realistische Verwertungsmöglichkeiten werden zum Zeitpunkt der Sichtung berücksichtigt.

Eine Preisangabe und der Umfang einer möglichen Übernahme können erst nach der fachlichen und rechtlichen Prüfung bestimmt werden. Zur Vorbereitung: Geerbte Waffen verkaufen, Waffen bewerten lassen und Ankauf eines Nachlasses vorbereiten.

Rechtliche Einordnung

Übergabe nur nach Berechtigungsprüfung

Nach § 34 WaffG dürfen Waffen und Munition nur an Berechtigte überlassen werden. Die Aufbewahrung richtet sich unter anderem nach § 36 WaffG. Bei Erbfällen sind zusätzlich § 20 WaffG und die unverzügliche Anzeige nach § 37c WaffG relevant.

Welche Regelung greift, entscheidet sich im Einzelfall. Maßgeblich ist die zuständige Waffenbehörde; diese Website bietet keine Rechtsberatung.

Erstkontakt

Angaben zum Nachlass übermitteln

Für die Erstaufnahme genügen Angaben zu Anlass, Standort, ungefährem Umfang und vorhandenen Unterlagen.

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