Art und Zusammensetzung
Einzelstücke, Serien, thematische Schwerpunkte und der Gesamtumfang werden getrennt erfasst.
Sammlungen im Zusammenhang bewerten
Dokumentation, Zusammengehörigkeit und Zustand prägen den Wert einer Sammlung. Wir erfassen den Bestand bei einer abgestimmten Vor-Ort-Sichtung und besprechen anschließend die geeignete Form der Verwertung.
Anlässe für eine Bewertung
Wir unterstützen Erben, private Sammler und Nachlassverwalter bei der Prüfung vollständiger Waffensammlungen. Eine fachliche und rechtliche Prüfung schafft die Grundlage für Ankauf, vollständige Übernahme oder Verkauf im Auftrag.
Eine vorhandene Liste ist hilfreich, aber für die erste Anfrage nicht erforderlich. Nennen Sie den Standort und beschreiben Sie den Umfang grob. Bitte bewegen oder transportieren Sie die Sammlung nicht eigens für die Anfrage.
Bewertungsfaktoren
Einzelstücke, Serien, thematische Schwerpunkte und der Gesamtumfang werden getrennt erfasst.
Erhaltung, erkennbare Veränderungen, Vollständigkeit und vorhandene Originalteile können relevant sein.
Nachweise, Erwerbsbelege, frühere Kataloge oder Sammlungslisten können die Einordnung unterstützen.
Vorhandene Optiken, Koffer, Ersatzteile oder Literatur können dokumentiert werden. Ob sie Teil der weiteren Abwicklung sind, wird gesondert abgestimmt.
Berechtigungen, Eintragungen und besondere waffenrechtliche Einordnungen müssen vor einer Übernahme geklärt sein.
Die Bewertung berücksichtigt die realistische Marktsituation zum Zeitpunkt der Prüfung.
Vorbereitung ohne Facharbeit
Postleitzahl und Ort des Bestands.
Eine grobe Stückzahl oder „ein Schrank / mehrere Schränke“.
Ob WBK, Listen, Rechnungen oder sonstige Dokumente vorhanden sind.
Zum Beispiel Erbfall, Abgabe aus Altersgründen oder private Sammlungsauflösung.
Sensible Dokumente und Seriennummern senden Sie bitte nicht unaufgefordert per E-Mail. Ob und auf welchem Weg Fotos benötigt werden, stimmen wir mit Ihnen ab. Der Ratgeber Waffensammlung im Nachlass erklärt Inventar, Unterlagen und Bewertungsfaktoren ausführlicher.
Individuelle Verwertung
Welche Form der Verwertung geeignet ist, hängt von Zusammensetzung, Zustand, Dokumentation und rechtlicher Einordnung der Sammlung ab. Nach der Bewertung erläutern wir die Möglichkeiten und übernehmen bei Beauftragung die formale Abwicklung sowie erforderliche behördliche Abstimmungen.
Lesen Sie mehr zum Ablauf der Bewertung, zu Jagd- und Sportwaffen sowie zu Munition und Zubehör.
Rechtlicher Hinweis
Für erlaubnispflichtige Waffen und Munition ist insbesondere § 34 WaffG zu beachten. Bei einem Erbfall können außerdem § 20 WaffG und § 37c WaffG einschlägig sein. Die konkrete Einordnung trifft die zuständige Waffenbehörde; die Informationen hier sind keine Rechtsberatung.
Persönlicher Erstkontakt
Ort, Umfang und vorhandene Unterlagen genügen für die erste Abstimmung.